WEEE Richtlinie Informationen von i5networks vertreten durch
Sebastian Horn zur Umsetzung der Regelungen nach dem ElektroG, WEEE Richtlinie (2002/96/EG) und RoHS
Richtlinie (2005/95/EG)
1. WEEE /
ElektroG Das Gesetz über das
Inverkehrbringen, die Rücknahme und
die umweltverträgliche Entsorgung
von Elektro- und Elektronikgeräten
(Elektro- und Elektronikgerätegesetz
– ElektroG) vom 16. März 2005 regelt
unter anderem
Entsorgungs-Verpflichtungen der
Hersteller solcher Geräte. Grundlage
hierzu bildet die Richtlinie
2002/96/EG über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte (WEEE - Waste
Electrical and Electronic Equipment)
vom 27.01.2003.
WEEE-Reg.-Nr.: DE 83055915
Wir sind
mit den Regelungen des
Elektrogesetzes bezüglich der
Rücknahme und Entsorgung von
Elektro- und
Elektronik-Altgeräten vertraut
und werden diese
selbstverständlich einhalten.
Die erforderliche Registrierung
gemäß § 6 (2) ElektroG wurde
unter der WEEE-Reg.-Nr.: DE
83055915 im Bereich B2B bei der
Stiftung-EAR (Stiftung
Elektronik-Altgeräte-Register)
erfolgreich abgeschlossen. Wir
sind als Importeur (Hersteller) von professionellen
Elektro- und Elektronikgeräten der
Kategorie 3 (Geräte der
Informations- und
Telekommunikationstechnik)
registriert und dürfen somit
weiterhin diese Geräte in Umlauf
bringen.
Wir stellen sicher,
dass unsere Produkte, die wir
erstmals in Verkehr bringen,
dauerhaft so gekennzeichnet werden,
dass wir als Hersteller eindeutig zu
identifizieren ist. Wann das Gerät
erstmalig in Verkehr gebracht wurde,
kann durch unsere am bzw. im Produkt
angebrachte Seriennummer
festgestellt werden.
2. RoHS /
ElektroG Für ab 01.07.2006 neu in
Verkehr gebrachte Elektro- und
Elektronikgeräte treten gemäß § 5
ElektroG Stoffverbote zu Blei,
Quecksilber, Cadmium, sechswertigem
Chrom und bromierten
Flammschutzmitteln in Kraft.
Grundlage hierzu bildet die
Richtlinie 2002/95/EG zur
Beschränkung der der Verwendung
bestimmter gefährlicher Stoffe in
Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS
– Restriction of Hazardous
Substances) vom 27.01.2003 und deren
Aktualisierungen. Laut § 5 (1) Satz
1 ElektroG ist es ab 01.07.2006
verboten, neue Elektro- und
Elektronikgeräte in Verkehr zu
bringen, die mehr als jeweils 0,1
Gewichtsprozent Blei, Quecksilber,
sechswertiges Chrom, polybromiertes
Biphenyl (PBB) oder polybromierten
Diphenylether (PBDE) je homogenem
Werkstoff und von 0,01
Gewichtsprozent Cadmium je homogenem
Werkstoff enthalten.
Aufgrund der
Vielzahl von Produkten können wir
nur auf die Angaben der Hersteller
verweisen und daher nicht
abschließend versichern, dass alle
die von uns in den Verkehr
gebrachten Produkte den
Anforderungen der RoHS Richtlinie
entsprechen.
An dieser Stelle
versichern wir Ihnen, dass wir alles
Erforderliche tun werden, um den
neuen Anforderungen vollumfänglich
zu entsprechen. Wir bitten um Ihr
Verständnis, dass wir aus
Aufwandsgründen von weitergehenden
Vorabinformationen bzw.
individuellen
Verpflichtungserklärungen Abstand
nehmen müssen.