WEEE Richtlinie Informationen von i5networks vertreten durch Sebastian Horn zur Umsetzung der Regelungen nach dem ElektroG, WEEE Richtlinie (2002/96/EG) und RoHS Richtlinie (2005/95/EG)

1. WEEE / ElektroG
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) vom 16. März 2005 regelt unter anderem Entsorgungs-Verpflichtungen der Hersteller solcher Geräte. Grundlage hierzu bildet die Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE - Waste Electrical and Electronic Equipment) vom 27.01.2003.

WEEE-Reg.-Nr.: DE 83055915

Wir sind mit den Regelungen des Elektrogesetzes bezüglich der Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten vertraut und werden diese selbstverständlich einhalten. Die erforderliche Registrierung gemäß § 6 (2) ElektroG wurde unter der WEEE-Reg.-Nr.: DE 83055915 im Bereich B2B bei der Stiftung-EAR (Stiftung Elektronik-Altgeräte-Register) erfolgreich abgeschlossen. Wir sind als Importeur (Hersteller) von professionellen Elektro- und Elektronikgeräten der
Kategorie 3 (Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik) registriert
und dürfen somit weiterhin diese Geräte in Umlauf bringen.

Wir stellen sicher, dass unsere Produkte, die wir erstmals in Verkehr bringen, dauerhaft so gekennzeichnet werden, dass wir als Hersteller eindeutig zu identifizieren ist. Wann das Gerät erstmalig in Verkehr gebracht wurde, kann durch unsere am bzw. im Produkt angebrachte Seriennummer festgestellt werden.

2. RoHS / ElektroG
Für ab 01.07.2006 neu in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte treten gemäß § 5 ElektroG Stoffverbote zu Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom und bromierten Flammschutzmitteln in Kraft. Grundlage hierzu bildet die Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS – Restriction of Hazardous Substances) vom 27.01.2003 und deren Aktualisierungen. Laut § 5 (1) Satz 1 ElektroG ist es ab 01.07.2006 verboten, neue Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr zu bringen, die mehr als jeweils 0,1 Gewichtsprozent Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB) oder polybromierten Diphenylether (PBDE) je homogenem Werkstoff und von 0,01 Gewichtsprozent Cadmium je homogenem Werkstoff enthalten.

Aufgrund der Vielzahl von Produkten können wir nur auf die Angaben der Hersteller verweisen und daher nicht abschließend versichern, dass alle die von uns in den Verkehr gebrachten Produkte den Anforderungen der RoHS Richtlinie entsprechen.

An dieser Stelle versichern wir Ihnen, dass wir alles Erforderliche tun werden, um den neuen Anforderungen vollumfänglich zu entsprechen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus Aufwandsgründen von weitergehenden Vorabinformationen bzw. individuellen Verpflichtungserklärungen Abstand nehmen müssen.

 

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